Klimafittes Firmenareal Kreilhof
Waidhofen a.d. Ybbs hat bei der Planung des neuen Betriebsgebiets Kreilhof auch landschaftsplanerische Gestaltung vorgegeben.
- Zusammenfassung: Bei der Entwicklung des interkommunalen Firmenareals Kreilhof in Waidhofen an der Ybbs hat die Wirtschaftspark Ybbstal GmbH umfangreiche Richtlinien für klimafreundliche Gewerbegebiete und energieeffiziente Betriebsgebäude festgelegt.
- Ziel: Grünräume, Regenwassermanagement, Erhöhung der Standortattraktivität, klimaschonende Ausgestaltung
- Projektlaufzeit: August 2019 – Dezember 2022
- Gesamtkosten: 1,3 Mio. Euro
- Förderung: ecoplus Regionalförderung: Infrastrukturförderung für Gemeinden – Klimafitte Standortentwicklung & Betriebsgebietserneuerung
- Kooperationspartner: ecoplus Investorenservice
- Weitere Beteiligte: DI Ernst Beneder, Architekt; FIN – Future is Now Kuster Energielösungen GmbH
Der interkommunale Wirtschaftspark Kreilhof dient als Pilotprojekt für nachhaltige, klimafitte Standortentwicklung. In einem umfassenden Maßnahmenkatalog sind Vorgaben für das gesamte Firmenareal sowie für energieeffiziente Betriebsgebäude festgesetzt.
Eine ressourcenschonende Gesamtstandortentwicklung berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), sichere Fuß- und Radwege, alternative Energie- und Wärmeversorgung, versickerungsfähige Parkplatzbeläge sowie ein effektives Regenwassermanagement, das möglichst viel Wasser vor Ort speichert. Nur durch diese ganzheitliche Planung entstehen nachhaltige und zukunftsfähige Betriebsgebiete.
Besondere gestalterische Elemente wie das Freihalten landschaftsprägender Sichtachsen, etwa die Blickbeziehung ins Ybbstal und Richtung Stadt sowie Rabenberg, erhöhen die Attraktivität des Areals. Ein gemeinsames Stellplatzangebot vermeidet Parkplätze entlang der Straßen. Zudem sind geringe Versiegelung der Flächen und die Gestaltung mit Grünzonen sowie raumbildenden Bepflanzungen festgelegt.
Merkmale von klimafitten Firmenarealen
• Erstellung eines Grünflächenkonzepts für das Firmenareal
• Regenwassermanagement (z.B. Zisternen, versickerungsfähige Außenflächengestaltung)
• Parkplatzgestaltung mit versickerungsfähigen Belägen (z.B. Rasengitter)
• 50% der behördlich vorgeschriebenen bzw. der tatsächlich errichteten Stellplätze sind für Elektromobilität
Energieeffiziente Betriebsgebäude
Da rechtliche Rahmenbedingungen für Energieraumplanung fehlen, sind Energieeffizienz-Maßnahmen für ansiedelnde Betriebe über privatrechtliche Vereinbarungen in den Grundstücksverkaufsverträgen festgelegt. Diese beinhalten:
• Erstellung eines betrieblichen Energiekonzepts
• Ökologisch zertifizierter Gebäudestandard (z.B. klima:aktiv, ÖGNI, TQB o. Ä.)
• Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
• Installation einer Photovoltaikanlage
• Verpflichtung zur Nutzung hocheffizienter Wärmerückgewinnung (z.B. Geothermie, Bauteilaktivierung, Produktionsprozesse)
• Verbot von Verbrennungsprozessen zur Gebäudeheizung, Nutzung von schadstofffreien Klima- und Kühlanlagen
• Nutzung von Grauwasser und Regenwasser
Diese Vorgaben gewährleisten einen hohen energetischen Standard und tragen maßgeblich zur Klimafreundlichkeit der Betriebsansiedlungen bei.
Zusätzliche Vorteile klimafreundlicher Gestaltung
- Steigerung der Standortattraktivität für Unternehmen
- Langfristige Einsparungen bei Energiekosten dank geringerem Verbrauch und Schutz vor steigenden Energiepreisen sowie CO2-Abgaben
- Verbesserte Arbeitsumgebung durch Klimaanpassungsmaßnahmen wie natürliche Beschattung und Kühlung, die das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern
- Förderung der Biodiversität durch grüne Flächen, Bäume und nachhaltige Bauweisen, die zur Artenvielfalt beitragen
Rechtliche Instrumentarien für Gemeinden
Die aktuellen Novellen des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG) bzw. der NÖ Bauordnung geben den Gemeinden bereits einen erweiterten gesetzlichen Handlungsspielraum, klimafitte und energieeffiziente Betriebsansiedlungen durchzusetzen. Die Grundstückssicherung vorausgesetzt, sind Festlegungen darüber hinaus auch über privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) im Rahmen des Grundstückverkaufs möglich. Aufbauend auf Erfahrungen aus Praxisbeispielen berät das ecoplus Investorenservice Gemeinden zu den Steuerungsmöglichkeiten und der Implementierung von klimaschonenden Betriebsansiedlungen.