Klimafittes Firmenareal Kreilhof

Waidhofen a.d. Ybbs hat bei der Planung des neuen Betriebs­gebiets Kreil­hof auch land­schafts­plan­erische Gestaltung vorgegeben.

© Staudenbeet und Bäume im Wirtschaftsgelände
Die Vorgaben für den Wirtschaftspark betreffen auch die Grünräume.
  • Zusammenfassung: Bei der Entwicklung des interkommunalen Firmenareals Kreilhof in Waidhofen an der Ybbs hat die Wirtschaftspark Ybbstal GmbH umfangreiche Richtlinien für klimafreundliche Gewerbe­gebiete und energieeffiziente Betriebs­gebäude festgelegt.
  • Ziel: Grünräume, Regenwassermanagement, Erhöhung der Standortattraktivität, klimaschonende Ausgestaltung
  • Projektlaufzeit: August 2019 – Dezember 2022
  • Gesamtkosten: 1,3 Mio. Euro
  • Förderung: ecoplus Regionalförderung: Infrastrukturförderung für Gemeinden – Klimafitte Standortentwicklung & Betriebsgebietserneuerung
  • Kooperationspartner: ecoplus Investorenservice
  • Weitere Beteiligte: DI Ernst Beneder, Architekt; FIN – Future is Now Kuster Energielösungen GmbH

Der interkommunale Wirtschaftspark Kreilhof dient als Pilotprojekt für nachhaltige, klimafitte Standort­entwicklung. In einem umfassenden Maßnahmenkatalog sind Vorgaben für das gesamte Firmenareal sowie für energieeffiziente Betriebsgebäude festgesetzt.

Eine ressourcenschonende Gesamtstandortentwicklung berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), sichere Fuß- und Radwege, alternative Energie- und Wärmeversorgung, versickerungsfähige Park­platz­beläge sowie ein effektives Regenwassermanagement, das möglichst viel Wasser vor Ort speichert. Nur durch diese ganzheitliche Planung entstehen nachhaltige und zukunftsfähige Betriebsgebiete.

Besondere gestalterische Elemente wie das Freihalten landschaftsprägender Sichtachsen, etwa die Blick­beziehung ins Ybbstal und Richtung Stadt sowie Rabenberg, erhöhen die Attraktivität des Areals. Ein gemeinsames Stellplatzangebot vermeidet Parkplätze entlang der Straßen. Zudem sind geringe Ver­siegelung der Flächen und die Gestaltung mit Grün­zonen sowie raumbildenden Bepflanzungen festgelegt.

Merkmale von klimafitten Firmenarealen

• Erstellung eines Grünflächenkonzepts für das Firmenareal
• Regenwassermanagement (z.B. Zisternen, versickerungsfähige Außenflächengestaltung)
• Parkplatzgestaltung mit versickerungsfähigen Belägen (z.B. Rasengitter)
• 50% der behördlich vorgeschriebenen bzw. der tatsächlich errichteten Stellplätze sind für Elektromobilität

© Naturnahe Gestaltung mit Staudenbeeten und blühenden Pflanzen neben Zufahrten und gemeinsamen Parkplatz
Die gemeinsamen Stellplätze schaffen Platz für blühendes Begleitgrün.

Energieeffiziente Betriebsgebäude

Da rechtliche Rahmenbedingungen für Energieraumplanung fehlen, sind Energieeffizienz-Maßnahmen für an­siedelnde Betriebe über privatrechtliche Vereinbarungen in den Grund­stücks­ver­kauf­sverträgen fest­gelegt. Diese beinhalten:

• Erstellung eines betrieblichen Energiekonzepts
• Ökologisch zertifizierter Gebäudestandard (z.B. klima:aktiv, ÖGNI, TQB o. Ä.)
• Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
• Installation einer Photovoltaikanlage
• Verpflichtung zur Nutzung hocheffizienter Wärmerückgewinnung (z.B. Geothermie, Bauteilaktivierung, Produktions­prozesse)
• Verbot von Verbrennungsprozessen zur Gebäudeheizung, Nutzung von schadstofffreien Klima- und Kühlanlagen
• Nutzung von Grauwasser und Regenwasser

Diese Vorgaben gewährleisten einen hohen energetischen Standard und tragen maßgeblich zur Klimafreundlichkeit der Betriebsansiedlungen bei.

Zusätzliche Vorteile klimafreundlicher Gestaltung

  • Steigerung der Standortattraktivität für Unternehmen
  • Langfristige Einsparungen bei Energiekosten dank geringerem Verbrauch und Schutz vor steigenden Energiepreisen sowie CO2-Abgaben
  • Verbesserte Arbeitsumgebung durch Klimaanpassungsmaßnahmen wie natürliche Beschattung und Kühlung, die das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern
  • Förderung der Biodiversität durch grüne Flächen, Bäume und nachhaltige Bauweisen, die zur Artenvielfalt beitragen
© Skizze der Erschließung der Kreilhofer Heide als Wirtschaftspark
Entwicklungsplan des Wirtschaftsparks Kreilhof

Rechtliche Instrumentarien für Gemeinden

Die aktuellen Novellen des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG) bzw. der NÖ Bauordnung geben den Gemeinden bereits einen erweiterten gesetzlichen Hand­lungs­spielraum, klimafitte und energieeffiziente Betriebsansiedlungen durch­zu­setzen. Die Grundstücks­sicherung vorausgesetzt, sind Festlegungen darüber hinaus auch über privatrechtliche Vereinbarungen (städtebauliche Verträge) im Rahmen des Grundstückverkaufs möglich. Aufbauend auf Erfahrungen aus Praxisbeispielen berät das ecoplus Investorenservice Gemeinden zu den Steuerungsmöglichkeiten und der Implementierung von klimaschonenden Betriebsansiedlungen.

Best-Practice