Blau-gelber Bodenbonus
Der Blau-Gelbe Bodenbonus fördert die Entsiegelung von wertvollem Boden. Die Rückführung von versiegelten Flächen in den natürlichen Wasserkreislauf leistet einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung an klimatische Veränderungen.
Das Land Niederösterreich nimmt 6 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 in die Hand, und will ein Investitionsvolumen von mindestens 15 Millionen Euro auslösen. Deshalb werden bis zu 50 Prozent der Entsiegelungskosten von Gemeinden und Gemeinschaften gefördert.
Wer kann um Förderung ansuchen?
Abhängig davon, ob die Fläche im oder außerhalb des Ortsgebiet liegt, gelten folgende Bestimmungen:
- Für Flächen im Ortsgebiet können ausschließlich Gemeinden um Fördermittel ansuchen. Die Entsiegelung von öffentlichen Flächen ab 250 m2 wird gefördert, wenn dadurch der Abwasserkanal entlastet wird. Die Förderung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft, die auch eine Bundesförderung gemäß dem Umweltförderungsgesetz einschließen.
- Außerorts steht die Förderung durch den Landschaftsfonds NÖ auch Privatpersonen zur Verfügung. Ebenso können Gemeinschaften, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe für ihre Fläche (mind. 100m2) außerhalb des Ortszentrums um den Blau-Gelben Bodenbonus ansuchen.
Das Kommunale Förderzentrum der neuen NÖ Dorf- und Stadterneuerung steht als Anlaufstelle für allgemeine Fragen & Erstinformationen, einschließlich weiterer möglichen Förderungen im Zusammenhang mit dem Blau-Gelben Bodenbonus, zur Verfügung.
Diese Gemeinden haben bereits ihr Entsiegelungs- und Schwammstadtprojekt für den Blau-gelben Bodenbonus eingereicht:
Erstberatung für innerortsliegende Flächen
Für Flächen innerhalb des Ortsgebiets, von denen derzeit Regenwasser abgeleitet wird, erfolgt die Beratung und Abwicklung durch die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Landes NÖ (WA4) bzw. durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds.
Für Entsiegelungs- und Schwammstadtvorhaben auf innerortsliegenden Flächen gibt es eine kostenlose Erstberatung durch die Expertinnen und Experten von „Natur im Garten“. Sie begleiten vor Ort, präsentieren Referenzprojekte und entwickeln gemeinsam mit den Gemeinden Ideen für das Vorhaben. Die Anmeldung für die Erstberatung erfolgt telefonisch unter +43 2742 743 33.
Beratung für außerorts liegende Projekte
Für Projektvorhaben und Landschaftspflegeprojekte auf Flächen außerhalb des Ortsgebiets bietet die Agrarbezirksbehörde kostenlose Erstberatungen an. Diese kann einmalig bis zu 4 Stunden (inklusive An- und Abreise) in Anspruch genommen werden, und wird durch ein Ergebnisprotokoll festgehalten.
Gestaltungsberatung für öffentliche Grünräume
„Natur im Garten“ bietet eine geförderte Gestaltungsberatung für naturnahe, pflegeleichte Neu- oder Umgestaltungen öffentlicher Grünräume an. Pro Projekt in der Gemeinde können bis zu drei geförderte Beratungseinheiten in Anspruch genommen werden. Dafür beträgt der Selbstbehalt 125 Euro pro Beratungseinheit, also maximal 375 Euro pro Projekt. Die Skizzenerstellung ohne Detailplan sowie die Vor- und Nachbereitung sind wichtiger Bestandteil der Beratungseinheiten.
Diese Beratung kann alle drei Jahre genutzt werden. „Natur im Garten“-Gemeinden genießen den Vorteil, dass sie zeitlich ungebunden sind.
eNu als Anlaufstelle und Drehscheibe
Gefördert werden Projekte zur Entsiegelung sowie Maßnahmen zur Versickerung, Speicherung und Verdunstung von Regenwasser, um das lokale Mikroklima zu verbessern. Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe ist die Energie- und Umweltagentur des Landes, die gemeinsam mit den Gemeinden die Projekte abwickelt. Melden Sie sich direkt bei der Projektleitung.
Kontakt:
Projektleiterin Mag.a (FH) Christine Sitter-Penz
+43 676 836 88 565
christine.sitter-penz@enu.at
Leistungen des Bodens
Gesunder, nicht versiegelter Boden sichert mit seinen vielfältigen Funktionen und Leistungen unsere Lebensgrundlage. Er ist die Grundlage für unsere Lebensmittelproduktion, Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Weil er Wasser speichert, bietet er Schutz vor Trockenheit und Hitze, zudem Tieren und Pflanzen Lebensraum. Gleichzeitig schützt er durch seine Sickerfähigkeit vor Überschwemmungen bei Starkregenereignissen. Zudem filtert Boden Regenwasser für qualitativ hochwertiges Trinkwasser, bindet Staub, speichert CO2 und sorgt im Zusammenhang mit Bewuchs für ein angenehmes Mikroklima.